Heizkessel und Dampfkessel müssen im EDM-Portal des Ministeriums erfasst und Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfungen eingetragen werden
Die Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen (kurz MCP-RL) in die Luft gilt für Feuerungsanlagen mit einer Gesamtfeuerungs-Wärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.
Des Weiteren sind u.a. Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfungen hinsichtlich Emissionen wiederkehrend einzutragen. Gerne kann ich das für Sie erledigen.


Recyclingholz - Abfallende effizient erreichen
In Recyclingholz-Verordnung sind "Ausnahmen von der Beprobung" angeführt. Damit ist der Beurteilungsnachweis (um das Abfallende zu erreichen) wesentlich günstiger zu erlangen.
In den einzureichenden Projektunterlagen ist dabei bereits entscheidend, dass um die Genehmigung jener Schlüsselnummern angesucht wird, für die in weiterer Folge eine "Ausnahme von der Beprobung" möglich ist.
Bsp: Spanplatten
a) SN 17201 03 … keine Beprobung notwendig
b) SN 17202 03 … Beprobung notwendig
c) SN 17218 … Beprobung notwendig
Mineralischen Abbruch vorort wiederverwenden ohne analytische Untersuchung wenn..
..ein alternatives Qualitätssicherungssystems vollzogen wird
..die richtigen behördlichen Wege vollzogen werden
Gerne kann ich das für Sie erledigen.


Umweltförderungen
Um die Förderung zu erhalten, ist einiges zu beachten:
(beispielhaft für Holzkessel)
- Der Abgasverlust darf
bei Nennlast gemäß Messgutachten maximal 13 % betragen
- Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen
Planungsleistungen) erfolgen
-usw.
Gerne kann ich Sie dabei unterstützen bzw. für Sie erledigen. Häufig ist hier wichtig, dass man schon zu Beginn des Vorhabens die richtigen Schritte und Planungsanalysen setzt, um maximale Förderungsleistungen erreichen zu können.